Die Grundlage für die Behandlungskosten in meiner Naturheilpraxis ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen, bei privaten Krankenversicherungen oder evtl. Zusatzversicherungen ist dies möglich. Daher handhabe ich die Abrechnung in meiner Praxis wie folgt:
Die privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Kosten der Behandlung beim Heilpraktiker übernimmt. Wenn Sie eine Rechnung für Ihre Versicherung wünschen, erstelle ich Ihnen diese gerne im Rahmen des GebüH. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenversicherung, innerhalb einer Woche zahlbar.
Hinweis: Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Vor Ihrer Behandlung bespreche ich mit Ihnen ausführlich den Therapieplan und die Kosten.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, berechne ich Ihnen Sonderkonditionen, um auch gesetzlich Krankenversicherten ohne Zusatzversicherung die Naturheilverfahren anbieten zu können:
Selbstverständlich bespreche ich mit Ihnen vor Ihrer Behandlung den Therapieplan und die zu erwartenden Kosten.
Als Selbstzahler können Sie die Behandlungskosten bei der Steuer geltend machen. Sprechen Sie diesbezüglich bitte mit Ihrem Steuerberater. Sie erhalten von mir Jahresquittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Auf diesen stehen keine Diagnosen oder Abrechnungsziffern.
Sie möchten gerne meine Leistungen in Anspruch nehmen, sind aber derzeit nicht in der Lage die Honorarkosten aufzubringen? Scheuen Sie sich bitte nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Ich bin sicher, dass wir eine gute Lösung finden!
Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Andernfalls muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 95,00 Euro in Rechnung stellen.